Mag. Hermann Zittmayr
Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer in Kufstein
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Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen.
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Welche steuerlichen Änderungen sollen mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 geregelt werden?
Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen geplant.
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Aufladen des E-Firmenautos: Ist ein Sachbezug zu versteuern?
Je nach Ladestation sind unterschiedliche Steuerreglungen zu beachten.